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Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt!
Was kann beglaubigt werden?
- Dokumente, bei denen das Original von einer Behörde ausgestellt wurde,
- Dokumente, bei denen die beglaubigte Kopie bei einer Behörde eingereicht werden soll,
- Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle bestimmt ist, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.